Wenn die Pflegeversicherung nicht reicht
Gute Pflege ist teuer und wer eine gute private Vorsorge getroffen hat, kann sich wenigstens leisten, im Alter sorgenfrei zu leben. Doch das ist leider nicht immer der Fall und die Grundversorgung, die die Pflegeversicherung abdeckt, reicht vorne und hinten nicht, ist nicht an die individuellen Bedürfnisse des zu Pflegenden anpassbar und zwingt frühzeitig ins Altersheim, wo Dienste am Menschen entsprechend der strengen Kostenvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Eigenes Heim, Glück allein?
Bei vielen Rentnern reicht die Rente von Anfang an vorne und hinten nicht. Wer immerhin Eigentum in Form einer Immobilie besitzt, muss sich wenigstens um das Dach über dem Kopf keine Gedanken machen. Doch auch dort können Probleme auftreten, etwa wenn man die eigene Wohnung oder bestimmte Räume im ersten Stock nicht mehr erreichen kann und man daher nicht mehr problemlos Zugang zur eigenen Wohnung findet. Da Krücken oder Rollstühle, Pflegebetten und Rollatoren oft von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden, stellten sich bereits viele Rentner die Frage ob das nicht auch für einen Treppenlift gelten könne. So findet man in den FAQ, den meist gestellten Fragen, auf lifta.de auch den Punkt: Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?
Nicht allein gelassen
Und tatsächlich gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten für einen Treppenlift, zumindest teilweise, übernommen werden. Jedoch sollte man sich nicht allzu große Hoffnungen darauf machen, denn als Grundsatz gilt zunächst, dass ein solcher Alltagshelfer privat zu finanzieren ist. Immerhin bietet der Hersteller auch die Miete oder die Ratenzahlung für ihre Produkte an, so dass auch bedürftige Kunden, die nicht über ausreichende Reserven verfügen, ihr Eigenheim barrierefrei gestalten können. Ähnlich wie für die Finanzierung durch die Kassen, greifen allerdings auch hier bestimmte Voraussetzungen.
Dazu gehört selbstverständlich, dass wer wirtschaftlich theoretisch selbst in der Lage ist, das Produkt zu kaufen, natürlich keine solchen erleichterten Bedingungen bekommt. Eine gewisse Bedürftigkeit ist hier Voraussetzung. Sind die Vorbedingungen erfüllt, ist es möglich, bei der Pflegeversicherung Zuschüsse zu beantragen, die bis zu einer Summe von etwa zweieinhalbtausend Euro gezahlt werden. Wer durch Folgen eines Unfalls einen Treppenlift braucht, der kann die Kosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernehmen lassen und auch bei Verletzungen im Wehrdienst oder auch im Kriegsdienst übernimmt der Staat teilweise oder ganz die Kosten dafür, dass der Mensch in seiner gewohnten Umgebung, namentlich im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, bleiben kann.