Wann ist eine Wartezeit zu beachten ?
Wann ist eine Wartezeit zu beachten ?
Bei unterschiedlichen Leistungsarten gilt In der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von etwa 3 Monaten, erst nach Ablauf dieser Wartezeit tritt der Versicherungsschutz ein.
Die Wartezeit ist bei folgenden Leistungen unter Berücksichtigung der Mitversicherung zu beachten:
• Arbeits-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Unterhalts-Rechtsschutz (Hinweis: 6 Monate Wartezeit)
• Online-(Internet)-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
• Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich
• Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
Wenn der Versicherte das Versicherungsunternehmen wechselt, verzichten oft die Versicherungsgesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Grundlage ist jedoch, dass beim Vorversicherer das identische Risiko schon versichert gewesen war und ein übergangsloser Anschlussvertrag abgeschlossen wird.
Im Falle von Neuverträgen ohne eines Vorversicherer verzichten einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. Wegen der hohen Zahl an Streitigkeiten gilt diese Anrechnung nicht im Arbeits-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich.