Welche Lebensbereiche können versichert werden?

Welche Lebensbereiche können versichert werden?

Nachfolgende Rechtsschutzversicherungen bieten die Versicherer für die Absicherung verschiedener Lebensbereiche an:

Verkehrs-Rechtsschutz
Hierbei wird der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter oder Eigentümer jedes während der Vertragsdauer oder bei Vertragsabschluss auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers versichert.
Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auf die Eigenschaft als
• Fußgänger
• Fahrer fremder Fahrzeuge
• Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
• Radfahrer
• Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Dieser Privat-Rechtsschutz sichert nichtselbstständige Personen im Bereich
• Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit
• Privatbereich

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Der Rechtsschutz zur Absicherung nichtselbstständiger Personen im
• privaten Bereich
• Verkehrs-Bereiche
• beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
Der Privat-Rechtsschutz zur Sicherung selbstständiger Personen im Bereich
• Privatbereich
• Beruflichsbereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige / gewerbliche Unternehmen
Dieser Rechtsschutz schützt den Versicherten in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätigen. Versichert werden:
• Berufsbereich in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeit
• Privatbereich
• Unternehmensbereich
• Verkehrs-Rechtsschutz im Privatbereich und unternehmerischen Bereich

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Der Rechtsschutz wird gewöhnlich als Einzelvertrag oder als Ergänzung zu vorgenannten Rechtsschutzabsicherungen abgeschlossen
• Vermietung einer Wohneinheit/ Gewerbeeinheit,
• Versicherung der selbstgenutzten Wohneinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter,
• Sicherung der selbstgenutzten Gewerbeeinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter

Spezial - Strafrechtschutz
Im Falle, dass dem Versicherungsnehmer vorgeworfen wird, gegen eine Vorschrift des Strafrechts gehandelt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Wenn das Vergehen nur vorsätzlich begehbar ist, besteht auch Versicherungsschutz, wenn es sich um keine Straftat handelt. (Verbrechen mit Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr).
• Schutz für Unternehmen/ Selbständige
• Schutz für Arbeitnehmer im Berufbereich als Bestandteil des Rechtsschutzes für Nichtselbständige