Welche Leistungsarten hat die Rechtschutz-Versicherung ?

Welche Leistungsarten hat die Rechtschutz-Versicherung ?

Rechtsschutzversicherungen werden in der Regel für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen. Dem Lebensbereich entsprechen gibt es folgende Rechtsschutz-Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz
• Beispielsweise im Privat- oder Verkehrsbereich oder zur unternehmerischer Absicherung
• Hilfe bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen

Straf-Rechtsschutz
• Beispielsweise im Privat- oder Verkehrsbereich oder zur unternehmerischer Absicherung
• Hilfe bei der Verteitigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens

Aktiver-Straf-Rechtsschutz (Opfer-Straf-RS
• beispielsweise im Privatbereich
• als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Verfahren gegen den Täter erfolgt aktiver Straf-Rechtsschutz (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch Rechtsanwalt)
• diesen aktiven RS versichert nicht jede Gesellschaft

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Hilfe bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit
• Beispielsweise im Privat- oder Verkehrsbereich oder zur unternehmerischer Absicherung

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Hilfe bei der Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
• beispielsweise im Arbeitsbereich für Beamte, unternehmerische Absicherung in medizinischen Heilberufen

Steuer-Rechtsschutz
• Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
• beispielsweise im Privatbereich, Verkehrsbereich und zur unternehmerischer Absicherung

Arbeits-Rechtsschutz
• Hilfe bei Auseinandersetzungen in Ihrem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis im Hinblick auf dienst- und vorsorgungsrechtlicher Ansprüche
• beispielsweise im Privatbereich und zur unternehmerischer Absicherung

Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor deutschen Sozialgerichten
• beispielsweise im Privatbereich, Verkehrsbereich und zur unternehmerischer Absicherung

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Hilfe bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des alltäglichen Lebens und bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Anliegen aus dinglichen Rechten (beispielsweise Auseinandersetzungen aus Eigentum, Besitz oder Pfandrechte)
• beispielsweise im Privatbereich, Verkehrsbereich und zur unternehmerischer Absicherung im Nebenvertrags-RS

Online-(Internet)-Rechtsschutz
• Hilfe bei Onlinegeschäften, ebenfalls für den Fall, dass der Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegt
• Nicht jede Gesellschaft versichert diesen Schutz
• beispielsweise im Privatbereich

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
• Das Honorar des Anwaltes darf jedoch nicht mit anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Hilfe mittels Beratung bei einem in Deutschland zugelassenen Anwalt in familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten bei Änderung Ihrer persönlichen Rechtslage.
• Beispielsweise im Privatbereich

Unterhalts-Rechtsschutz
• Hilfe bei unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten
• Dieser Schutz ist bei wenigen Gesellschaften versicherbar, weil er oft den Vorstellungen der Kunden z.B. im Privat-Bereich nicht entspricht.

Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
• Hilfe bei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten. (beispielsweise BAFÖG-Anliegen, Schulrecht)
• Dieser Schutz ist nicht bei allen Gesellschaften versicherbar

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
• Hilfe bei verwaltungsrechlichen Anliegen im Verkehrsbereich beispielsweise bei der Wiedererlangung des Führerscheins
• im Verkehrsbereich

Daten-Rechtsschutz
• Hilfe bei der Verteidigung in Prozessen wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Sinne der einschlägigen Datenschutzgesetze.
• im unternehmerischem Bereich
• Dieser Schutz ist nicht bei allen Gesellschaften versicherbar