Wo gilt die Rechtsschutzversicherung ?

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung ?

Geltungsbereich Europa

Es besteht Rechtsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Anliegen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira entsteht und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, für den Fall, dass ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.

Beeachten Sie:
Die Grenzen Europas zu Asien verlaufen entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeerbereichs werden der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko gezählt. Neben den Kanaren und Madeira können gegebenenfalls auch die Azoren einbezogen werden.

Weltweiter Geltungsbereich

Die Kosten werden bis zu einem bestimmten Umfang vom Versicherungsunternehmen getragem, um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten.

Bei weltweitem Versicherungsschutz wurden die Regelungen bei einigen Versicherern individuell angepasst. Einige Hinweise sind in unserem Online-Vergleich zu finden.

Zu beachten ist, dass der Auslandsrechtsschutz sich nicht auf die Interessenwahrnehmung in Beziehung mit dem Kauf oder der Verkauf von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen erstreckt.