Was kostet ein Rechtsstreit ?
Was kostet ein Rechtsstreit ?
Am 12.3.2004 wurde vom Bundesrat das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. In diesem Zuge wurde ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beschlossen, welches die bisherigen undesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ersetzt. Seid dem 1. Juli 2004 werden die Regelungen der Gerichtskosten sowie die Vergütung der Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richter fundamental neu gestaltet.
Seit dem 1.Juli 2004 sind die Honorare der Anwälte um durchschnittlich 20 Prozent gestiegen.
Versicherungsunternehmen mußten aus diesem Grund, die entstandenen Aufwände auf auf die Policen umwälzen. Seit dem 1.Juli 2004 sind sowohl Prämien als auch die Honorare gleichermaßen gestiegen.
Hier können Sie einige Beispiele zur Honorarerhöhung einsehen:
Mietrechtsbereich Der Vermieter kündigt seinem Mieter den Mietvertrag. Diesbezüglich lässt sich der Mieter von seinem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt bewirkt nach längerer Verhandlung mit dem Vermieter, dass die Kündigung unwirksam wird.
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO |
Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004 |
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Geschäftsgebühr |
7,5/10 |
253,50 EUR |
Gebühren |
1,5 |
507,00 EUR |
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Pauschale |
20,00 EUR |
Pauschale |
20,00 EUR |
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MWSt. |
43,76 EUR |
MWSt. |
84,32 EUR |
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Gesamt |
371,26 EUR |
Gesamt |
611,32 E |
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In diesem Fall wurde die Mittelgebühr eingesetzt, dabei beträgt der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO 0,5 - 1,0 Gebühren, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren. Zivilrechtbereich Herr X hat einen Verkehrsunfall. Er berät sich mit seinem Anwalt. Da es zu keiner außergerichtlichen Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 € kommt, reicht sein Rechtsanwalt eine Klage ein. In dieser Lage einigen sich beide Seiten auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 €.
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Streitwert 10.000 €) |
Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG: |
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Geschäftsgebühr |
7,5/10 |
364,50 € |
Geschäftsgebühr |
1,5 |
729,00 € |
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Diese Gebühr wird aber vollständig |
0,00 € |
nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75 Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben somit |
364,50 € |
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Prozessgebühr |
10/10 |
486,00 € |
Verfahrensgebühr |
1,3 |
631,80 € |
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Vergleichsgebühr |
10/10 |
486,00 € |
Terminsgebühr |
1,2 |
583,20 € |
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Pauschale |
20,00 € |
Vergleichsgebühr |
1,0 |
486,00 € |
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MWSt. |
158,72 € |
Pauschale |
20,00 € |
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MWSt. |
333,68 € |
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Gesamt |
1.150,72 € |
Gesamt |
2.419,18 € |
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Künftig wird die außergerichtlich verdiente Geschäftsgebühr nicht mehr vollständig auf die spätere gerichtliche Tätigkeit angerechnet. Somit ergibt sich für den Rechtsanwaltes ein Mehrverdienst. Außerdem bekommt der Rechtsanwalt künftig für außergerichtliche Vergleichsgespräche eine sogenannte " Terminsgebühr "(1,2). Bisher wurde diese Arbeit mittels Prozessgebühren abgegolten. Arbeitsrechtsbereich Arbeitnehmer X (Monatsverdienst 1.000 €) bekommt Probleme mit seinem Arbeitgeber, welcher X zu einer Kündigung des Arbeitsvertrages umstimmen will. X berät sich mit seinem Rechtsanwalt und wünscht dessen Vertretung in dieser Sache. Weil aber außergerichtlich keine Einigung erreicht wird, kündigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer X. Daraufhin erhebt X durch seinen Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage. Bei einer Güteverhandlung wird zwischen den Partein ein Vergleich abgeschlossen. Demnach wird schließlich das unglückliche Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindungszahlung beendet.
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem.BRAGO (Streitwert 3.000 €) |
Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG: |
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Geschäftsgebühr |
0,75 |
141,75 € |
außergerichtliche Gebühren |
1,5 |
283,50 € |
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wird wie dargelegt,vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet, es verbleiben somit |
0,00 € |
es verbleiben nach Anrechnung auf die verdiente Verfahrensgebühr |
141,75 € |
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Prozessgebühr |
10/10 |
189,00 € |
Verfahrensgebühr |
1,3 |
245,70 € |
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Verhandlungsgebühr |
10/10 |
189,00 € |
Terminsgebühr |
226,80 € |
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Vergleichsgebühr |
10/10 |
189,00 € |
Vergleichsgebühr |
1,0 |
189,00 € |
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Pauschale |
20,00 € |
Pauschale |
20,00 € |
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MWSt. |
93,92 € |
MWSt. |
131,72 € |
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Gesamt |
680,92 € |
Gesamt |
954,97 € |
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zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage: |
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derzeit: |
120,00 € |
künftig: |
213,60 € |
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Beachten Sie, dass bei einem Arbeitsrechtsstreit jede Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst übernehmen muss. Dieser Aspekt ist unabhängig davon, ob die Rechtsstreitigkeit gewonnen oder verloren wird.
Für die Erhöhung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40% muss der Mandant daher selber aufkommen. Darüber hinaus ist künftig zu beachten, dass ein Arbeitnehmer bei einem verlorenen Rechtsstreit über seine eigenen Kosten hinaus auch enorm höhere Gerichtskosten zu begleichen hat.