Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz?

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz?

Rechtsanwaltskosten
• das Entgelt für den Versicherungsnehmer eingesetzten Anwalts bis zur Höhe des in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelten Aufwandes.
• in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherungsgeber auch Kosten für ein "angemessenes" Entgelt über die Grenzen der BRAGO hinaus, wenn diese abweichend zu Stande kommen
• Kosten eines sogenannten Korrespondenzanwalts, wenn dieser notwendig ist

Gerichtskosten

Zeugen und Sachverständige
• Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers
• gerichtlich bestellte Sachverständige und Gutachter

Schiedsverfahrenskosten

Kosten des Gegners
• wenn der Versicherte zu einer Übernahme entstander Kosten verpflichtet ist (z.B. durch einen verlorenen Prozess)

Kosten von Verwaltungsbehörden
• Kosten beim Verfahren in Verwaltungsbehörden (inklusive Aufwände für Zeugen, Sachverständige, welche von einer Verwaltungsbehörde hinzugesogen werden)
• Vollstreckungkosten in der Verwaltung

Reisekosten
• Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht, falls sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei notwendig und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen verbindlich erscheint.

Übersetzungskosten
• Übersetzungs/ Dolmetscherkosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Anliegen des Versicherten im Ausland

Kautionskosten
• Wenn eine Kaution gestellt werden muss, um den Versicherten einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen, bewilligt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe.

Kosten für technische Sachverständige in KFZ-Angelegenheiten