Warum ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz wichtig ?
Warum ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz wichtig ?
Unternehmen und Angestellte in hoher beruflicher Funktion geraten vermehrt in das Visier der Staatsanwaltschaft, zunehmend aufgrund nicht bewusster Verstöße oder aufgrund Missgunst ehemaliger Mitarbeiter oder Konkurrenten. Von Gesetzes wegen ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, jeden Verdacht zu belichten. Es führt zu einem Prozess, welcher neben der möglichen Strafe andere Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Besonders eine negative Berichterstattung in der Öffentlichkeit sowie längere Vernehmungen der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiter können die wirtschaftliche Existenz bedrohen und den Betroffenen psychisch enorm belasten.
Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, dann müssen die Betroffenen zwangsläufig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, weil sie selbst nicht Akteneinsicht vornehmen können und über den genauen Sachverhalt daher im Unklaren bleiben.
Eine effiziente Strafverteidigung verursacht aber außerordentlich hohe Kosten. Sie ist jedoch für die Zukunft der Betroffenen von enormer Wichtigkeit. Qualifizierte Strafverteidiger treffen ständig Honorarvereinbahrungen, welche die gesetzlich vorgesehen Rahmen sprengen. Gängige Stundenhonorare liegen zwischen 250.-- und 450.-- €.
Oftmals wird ein Entlastungsbeweis mittels Hilfe eines oder mehreren Sachverständigengutachten durchgeführt, welche an einen großem technischem Aufwand gekoppelt sind. Daher fallen die Honorare besonders hoch aus.
Ein Schutz über den normalen Straf-Rechtsschutz gelangt daher schnell an sein Limit, weil für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gezahlt werden kann. Ein Versicherungsschutz liegt vor, falls der VN beschuldigt wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Wenn das Vergehen nur vorsätzlich begehbar ist, liegt Versicherungsschutz vor, wenn es sich nicht um ein Verbrechen handelt. Der Versicherungsschutz besteht solange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt. Mitversichert ist vorsätzliches Handeln im Falle von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden).
Es folgt ein auszugsweiser Überblick über mögliche Delikte, welche der Spezial-Straf-Rechtsschutzes versichert.
§400 AktG Unrichtige Darstellung
§402 AktG Falsche Ausstellung oder Verfälschung von Hinterlegungsscheinen
§404 AktG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§370 AO Steuerhinterziehung
§378 AO leichtfertige Steuerverkürzung
§379 AO Steuergefährdung
§399 AktG Falsche Angaben
§147 GenG Falsche Angaben
§151 GenG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§34 DepotG Falsche Angaben
§35 DepotG Depotunterschlagung
§331 HGB Unrichtige Darstellung
§82 GmbHG Falsche Angaben
§85 GmbHG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§36 KapErHG Falsche Angaben
§50a KAGG Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaft
§123 StGB Hausfriedensbruch
§132 StGB
§132a StGB Mißbrauch von Titeln
§153 StGB Falsche uneidliche Aussage
§156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
§164 StGB Falsche Verdächtigung
§168 StGB Störung der Totenruhe
§185 StGB Beleidigung
§186 StGB Üble Nachrede
§181 StGB Verleumdung
§203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§216 StGB Tötung auf Verlangen
§221 StGB Aussetzung
§223a StGB Gefährliche Körperverletzung
§223b StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
§224 StGB Schwere Körperverletzung
§226 StGB Körperverletzung mit Todesfolge
§239 StGB Freiheitsberaubung
§210 StGB Nötigung
§246 StGB Unterschlagung
§261 StGB Geldwäsche
§263 StGB Betrug
§263 a StGB Computerbetrug
§264 StGB Subventionsbetrug
§264 a StGB Kapitalanlagebetrug
§265 b StGB Kreditbetrug
§266 StGB Untreue
§267 StGB Urkundenfälschung
§268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen
§269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten
§271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
§273 StGB Gebrauch falscher Beurkundungen
§274 StGB Urkundenunterdrückung
§283 b StGB Verletzung der Buchführungspflicht
§283 c StGB Gläubigerbegünstigung
§283 d StGB Schuldnerbegünstigung
§303 StGB Sachbeschädigung
§303a StGB Datenveränderung
§323 StGB Baugefährdung
§323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung
§324 StGB Gewässerverunreinigung
§324 a StGB Bodenverunreinigung
§325 StGB Luftverunreinigung
§325 a StG3 Verursachen von Lärmerschütterungen und nichtionisierender Strahlen
§326 StGB Umweltgefährdende Abfallbeseitigung
§327 StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
§328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen d
§330 StGB Besonders schwerer Fa11 einer Umweltstraftat
§330 a StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
§331 StGB Vorteilsname
§332 StGB Bestechlichkeit
§333 StGB Vorteilsgewährung
§334 StGB Bestechung
§340 StGB Körperverletzung im Amt
§348 StGB Falschbeurkundung im Amt
§353dStGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
§357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
§17 PublG Falsche Angaben
§106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrecht1ich geschützter Werke
§107UrhG Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
§108UrhG Unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte
§108aUrhG Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
§3 UWG irreführende Angaben
§4 UWG Strafbare Werbung
§17 UWG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§18 UWG Verwertung von Vorlagen
§20 UWG Verleiten und Erbieten zum Verrat
§38 WpHG Insider- Verstöße
§43 BDSG Vorsätzliche Weitergabe personenbezogener Daten