Welche Personen sind versichert ?
Welche Personen sind versichert ?
Bei der Rechtsschutzversicherung ist in der Regel der Versicherungsnehmer versichert. Wenn kein Singlevertrag abgeschlossen wurde ist der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner mitversichert.
Darüberhinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz, ggf. je nach abgeschlossener Vertragsform (Verkehrs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz ...) auf die minderjährigen Kinder, im Fahrzeugbereich auf alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Auf den Versicherten anwendbaren Vertragsbestimmungen beziehen für mitversicherte Personen sinngemäß. Der Versicherte kann aber durch Widerspruch unterbinden, dass eine andere mitversicherte Personen als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhalten. Der Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden.
Ebenfalls sind die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehen und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt bekommen. Diese Mitversicherung erstreckt sich jedoch nicht auf den Fahrzeugbereich.