Rechtsschutz gegen Versicherungskündigungen
Längst nicht ausreichend viele, aber die meisten Bundesbürger verfügen über eine Haftpflichtversicherung. Zum Glück wird sie in den meisten Fällen nur selten beansprucht. Das kann sich ändern, wenn man Kinder hat. Denn die sind automatisch über die Eltern mitversichert, neigen aber naturgemäß dazu, den Versicherungsschutz mehr zu strapazieren - Manchmal sogar zu sehr.
Zu viele Schadensfälle in kürzester Zeit
Es ist ein durchaus realistisches Szenario: Einen Tag kommt der Junior nach Hause und berichtet, dass der eigentliche nette Nachbar furchtbar wütend sein. Der Grund ist, dass die Scheiben seines Gewächshauses vom Fußball getroffen wurden und seine wertvollen Orchideen nun schutzlos dem Juli-Wetter ausgesetzt sind. Auch wenn die Haftpflichtversicherung sich wegen der Scheiben aus der Affäre ziehen kann, weil Glasbruch meist nicht mitversichert ist, für die Blumen muss sie wohl aufkommen. Einen Tag später probiert der Kleine seinen neuen Kinderroller aus und spielt mit seinen Freunden - und den Autos der Nachbarn - Crashtest. Wer die größten Beulen in die Autotür fährt, gewinnt. Und die Eltern schreiben mal wieder die Versicherung an. Wenige Tage später passiert das nächste Unglück, vielleicht wollten die Kleinen diesmal testen, wie langer der wertvolle Koi des anderen Nachbarn ohne Wasser atmen kann. Spätestens jetzt würde die Haftpflichtversicherung anfangen, sich gegen die Forderungen zu wehren und verlangen, das geprüft wird, ob es sich wirklich um Unfälle handelte oder ob die Eltern die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Manche Haftpflichtversicherungen gehen sogar so weit, eine Klage einzureichen oder das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Versicherungsstreit untereinander
Wenn man sich nun selbst gegen die Kündigung oder die Klage auf Eigenhaftung wehren muss, können durch Gerichtskosten und die Kosten, die für die vorliegenden Fälle eventuell selbst getragen werden müssen, schnell hohe Summen zusammen kommen. An dieser Stelle kann sich glücklich schätzen, wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die die eigenen Interessen in so einem Fall vertritt. Besonders günstig ist, wenn die Rechtsschutzversicherung im gleichen Unternehmen besteht, denn das erhöht die Chancen, dass der Streit schnell beigelegt wird. Sonst müsste die Versicherung ja die Kosten für beide Seiten ihres eigenen Streits übernehmen. Außerdem erhöht das bei der Versicherungsgesellschaft die Bereitschaft, sich im Sinne des Versicherten zu einigen, da sie sonst nicht nur eine, sondern gleich mehrere Policen abgeben würden. So kann der Sprössling auch in Zukunft mit Ball, Kinderroller und Co draußen herumtoben, ohne dass die Eltern um ihre finanzielle Sicherheit fürchten müssen. Allerdings bleibt ein Schaden bestehen: Auch bei längerem Versicherungsschutz ohne Schadensmeldung wird sich bei dieser Vorgeschichte eine Zeit lang häufiger als üblich ein Gutachter ankündigen, wenn es wieder einen Schaden geben sollte. Nach einer gewissen Zeit dürfte sich aber auch diese Unbequemlichkeit wieder erledigen.