Erhebliche Unterschiede beim Vergleich der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen variieren ganz erheblich, was ihren jeweiligen Geltungsbereich betrifft, welche Leistungen erbracht werden und wie hoch die Beiträge sind, die der Versicherungsnehmer dafür zu entrichten hat. Ein Vergleich lohnt sich!
Betrachtet man eine Rechtsschutzversicherung im Vergleich, dann muss man sehr genau darauf achten, ob man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, denn die Unterschiede sind erheblich, weil jede Sektion einen ganz anderen Geltungs- und Deckungsbereich erfordert. Die Bereiche differenzieren sich dabei nach Sachen des Schadensersatzes, Streitigkeiten im Arbeitsrecht, bei Wohnung und Grundstücken, Vertrags- und Sachrechten, gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Steuern, vor dem Sozialgericht oder beim Strafrecht, in Verkehrsdingen, bei Ordnungswidrigkeiten, bei der Beratung, in Unterhaltsangelegenheiten oder in Ehesachen. All diese Bereiche bedürfen also einer eigenständigen Versicherung und darum bieten die meisten Versicherungen ihre Policen in Form von so genannten Kombinationen als Versicherungspaket an.
Kombinierte Versicherungsmodule bei der Rechtsschutzversicherung
So ein gebündeltes Versicherungspaket im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung ist also in den meisten Fällen modular aufgebaut und genau das macht es für den Versicherungsnehmer unter Umständen so verwirrend, wenn es darum geht, die richtige Rechtsschutzversicherung für sich selbst und die eigenen Ansprüche und Bedürfnisse auszumachen. Denn diese Dinge sollten bei dem Abschluss einer Versicherung schließlich den Ausschuss geben und so kann man sich bereits beim unverbindlichen Versicherungsvergleich im Internet darüber klar werden, welche Bereiche für die persönliche Lebensweise von Belang werden könnten. Je mehr Leistungen man als Versicherungsnehmer abgedeckt haben möchte, desto höher sind in der Regel auch die Beiträge. Das bezieht sich nicht bloß auf die Bereiche der unterschiedlichen Gerichte, sondern auch auf die Summe der Deckung solcherlei Schadensfälle sowie auch auf die vereinbarten Beiträgen der Selbstbehaltungskosten. Je höher man nämlich den Betrag dieser Kosten ansetzt, desto mehr spart man bei den monatlichen bis hin zu jährlich zu entrichtenden Versicherungsbeiträgen, muss aber dann im Schadensfall die Kosten bis hin zu dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen.
Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung?
Anders als bei anderen Versicherungen üblich, greift der Schutz einer Rechtsschutzversicherung nicht umgehend nach Abschluss der Police. Es gilt bei der Rechtsschutzversicherung stets eine gewisse Frist und diese beläuft sich in den meisten Fällen auf drei Monate. Erst nach Ablauf dieser drei Monate springt die Versicherung im Streitfall ein und übernimmt die vereinbarten Kosten je nach Leistungsbereich. Doch auch dabei gibt es gesonderte Vereinbarungen, denn die Fristen können stark voneinander abweichen. So gilt die Rechtsschutzversicherung im Scheidungsfall beispielsweise erst nach drei Jahren. Darum schließen viele frisch vermählte Ehepaare inzwischen auch Eheverträge, weil diese nämlich im Unterschied zur Rechtsschutzversicherung bereits nach Vertragsunterzeichnung ihre Gültigkeit erhalten.